Im Erdgeschoss befindet sich die Hausverwaltung. Hier befindet sich auch ein großer und teilbarer Mehrzweckraum für Veranstaltungen und Feste. Die Zentralküche und ein Friseursalon sowie ein Fußpflegestudio befinden sich im Obergeschoss des Hauses. Zu jedem Wohnbereich gehören eine Teeküche mit Esszimmer, ein eigenes Dienstzimmer sowie der Wohngruppe zugeordnete Terrassen und Balkone.
Unser Haus hat einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen sowie eine Pflegesatzvereinbarung mit dem Sozialamt. Die Entgeltgestaltung ist abhängig von der Begutachtung und Einstufung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in einen Pflegegrad. Unterschieden wird in Pflegegrad 1 - 5.
Als vollstationäre Pflegeeinrichtung sind wir angehalten, kostendeckend zu arbeiten. Ein Pflegeheim finanziert sich über den verhandelten Pflegesatz mit den Pflegekassen. Das Entgelt für die Bewohner setzt sich zusammen aus dem Pflegesatz, den Kosten für Unterkunft & Verpflegung sowie den Investitionskosten. Der Pflegesatz deckt die pflegerische Versorgung des Pflegebedürftigen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden auch als „Hotelkomponente“ bezeichnet und decken die Miet- bzw. Verpflegungskosten. In den Investitionskosten sind Modernisierungs- und Anschaffungskosten für Verbrauchsgüter enthalten sowie die Kosten der Immobilie.
Pflegegrad 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
Pflegekosten-Anteil | 710,01 € | 910,20 € | 1402,20 € | 1915,20 € | 2145,20 € |
Anteil Unterkuft | 372,95 € | 372,95 € | 372,95 € | 372,95 € | 372,95 € |
Anteil Verpflegung 1) | 310,59 € | 310,59 € | 310,59 € | 310,59 € | 310,59 € |
Investitionskosten-Anteil | 577,68 € | 577,68 € | 577,68 € | 577,68 € | 577,68 € |
Heimentgelt pro Monat | 1971,23 € | 2171,42 € | 2663,42 € | 3176,42 € | 3406,42 € |
. / . abzgl. Pflegekoasse | - 125,- € | - 770,- € | - 1262,- € | - 1775,- € | - 2005,- € |
Selbstkosten / Eigenanteil | 1846,23 € | 1401,42 € | 1401,42 € | 1401,42 € | 1401,42 € |
Monatlicher Eigenanteil 2) |
1846,22 € | 1401,42 € | 1401,42 € | 1401,42 € | 1401,42 € |
. / . Pflegewohngeld 3) | 0,00 € | - 460,00 € | - 460,00 € | - 460,00 € | - 460,00 € |
Erneut berechneter Selbstkosten / Eigenanteil |
1846,22 € | 941,42 € | 941,42 € | 941,42 € | 941,42 € |
1) Anteil Lebensmittelaufwand: tägl. 4,68 €
2) nach Rundung durch Krankenkasse
3) Der Anspruch auf Pflegewohngeld ist Einkommensabhängig und beträgt in Schleswig-Holstein höchstens 460,- €. Diese muss über die zuständige Landkreisstelle beantragt werden.
Die aufgeführten Heimentgelte in dem Pflegekostenanteil und dem Anteil für Unterkunft u. Verpflegung basieren auf der Grundlage der Vergütungsvereinbarung mit allen zuständigen Kostenträgern. Die Verhandlung des Investitionskostenanteil mit dem zuständigen Kostenträgern ist derzeit am 1. Januar 2017 abgeschliossen worden. Die Zustimmung und Festsetzung der der Investitionsaufwendungen ist zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Änderung der Pflegekassenleistung ab 1. Jnaur 2017 gemäß Pflege VG.
(für maximal 28 Kalendertage pro Jahr)
Pflegegrad 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
Pflegekosten-Anteil | 23,34 € | 29,92 € | 46,09 € | 62,96 € | 70,52 € |
Anteil Unterkuft | 12,26 € | 12,26 € | 12,26 € | 12,26 € | 12,26 € |
Anteil Verpflegung 1) | 10,21 € | 10,21 € | 10,21 € | 10,21 € | 10,21 € |
Investitionskosten-Anteil | 18,99 € | 18,99 € | 18,99 € | 18,99 € | 18,99 € |
Heimentgelt pro Tag | 64,80 € | 71,38 € | 87,55 € | 104,42 € | 111,98 € |
. / . abzgl. Pflegekoasse | - 23,34 € | - 29,92 € | - 46,09 € | - 62,96 € | - 70,52 € |
Selbstkosten / Eigenanteil | 41,46 € | 41,46 € | 41,46 € | 41,46 € | 41,46 € |
. / . Pflegewohngeld 2) | 0,00 € | - 15,34 € | - 15,34 € | - 15,34 € | - 15,34 € |
Selbstkosten / Eigenanteil (täglich) |
41,46 € | 26,12 € | 26,12 € | 26,12 € | 26,12 € |
Eigenanteil, 28 Tage nach Krankenhaus (abzgl. Pflegewohngeld) |
731,36 € | 731,36 € | 731,36 € | 731,36 € | |
Eigenanteil, 28 Tage Kurzzeitpflege / Urlaubspflege (aus häuslicher Gemeinschaft) |
1160,88 € | 1160,88 € | 1160,88 € | 1160,88 € | 1160,88 € |
1) Anteil Lebensmittelaufwand: tägl. 4,68 €
2) Der Anspruch auf Pflegewohngeld gilt nur nach einem Krankenhausaufenthalt und beträgt in Schleswig-Holstein höchstens 15,34 €. Diese muss über die zuständige Landkreisstelle beantragt werden.
Die aufgeführten Heimentgelte in dem Pflegekostenanteil und dem Anteil für Unterkunft u. Verpflegung basieren auf der Grundlage der Vergütungsvereinbarung mit allen zuständigen Kostenträgern (tägliches Heimentgelt * 30,42 Faktor = monatl. Entgelt). Die Verhandlung des Investitionskostenanteil mit dem zuständigen Kostenträgern ist derzeit am 1. Januar 2017 abgeschliossen worden. Die Zustimmung und Festsetzung der der Investitionsaufwendungen ist zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Leistungen der zuständigen Pflegekassen werden nur für den Pflegeanteil übernommen. Unterkunft und Verpflegung, sowie anteilige Investitionskosten muss der Versicherte / Leistungsnehmer selbst tragen.
Gerechnet wird mit einem monatlichen Jahresmittel von 30,42 Tagen pro Monat.
Zusätzlich ergibt sich für Sie die Möglichkeit, Leistungen des Sozialhilfeträgers zu beantragen (z. B. Pflegewohngeld und ggf. Übernahme der ungedeckten Einrichtungkosten). Für die ungedeckten Einrichtungskosten wird die Rente sowie das Vermögen des Pflegebedürftigen eingesetzt (abzgl. eines Schonvermögens von ca. 2.600,- Euro sowie eines Selbstbehaltes).
Während eines persönlichen Gespräches helfen wir Ihnen gern, die für Sie anfallenden Einrichtungskosten zu errechnen. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch im Umgang mit Behörden, Pflegekassen, Krankenkassen und der Beantragung von Hilfsmitteln.
Bei Fragen und Unklarheiten sprechen Sie mit uns. Wir sind für Sie da.
Unser Haus hat einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen sowie eine Pflegesatzvereinbarung mit dem Sozialamt. Die Entgeltgestaltung ist abhängig von der Begutachtung und Einstufung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in eine Pflegestufe. Unterschieden wird in Pflegestufe 1, 2 und 3.
Als vollstationäre Pflegeeinrichtung sind wir angehalten, kostendeckend zu arbeiten. Ein Pflegeheim finanziert sich über den verhandelten Pflegesatz mit den Pflegekassen. Das Entgelt für die Bewohner setzt sich zusammen aus dem Pflegesatz, den Kosten für Unterkunft & Verpflegung sowie den Investitionskosten. Der Pflegesatz deckt die pflegerische Versorgung des Pflegebedürftigen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden auch als „Hotelkomponente“ bezeichnet und decken die Miet- bzw. Verpflegungskosten. In den Investitionskosten sind Modernisierungs- und Anschaffungskosten für Verbrauchsgüter enthalten sowie die Kosten der Immobilie.
Pflegestufe 0 | Pflegestufe 1 | Pflegestufe 2 | Pflegestufe 3 | |
Pflegesatz / Tag | 23,16 Euro | 39,21 Euro | 50,68 Euro | 62,14 Euro |
Unterkunft & Verpflegung / Tag | 20,62 Euro | 20,62 Euro | 20,62 Euro | 20,62 Euro |
Investitionskosten / Tag | 18,99 Euro | 18,99 Euro | 18,99 Euro | 18,99 Euro |
Gesamtkosten pro Tag | 62,77 | 78,82 Euro | 90,29 Euro | 110,19 Euro |
Gesamtkosten pro Monat | 1909,47 Euro | 2.397,71 Euro | 2.746,63 Euro | 3.095,24 Euro |
Pflegegeld von der Kasse | 0,- Euro | 1.064,00 Euro | 1.330,00 Euro | 1.612,00 Euro |
Monatlicher Eigenanteil | 1909,47 Euro | 1.374,71 Euro | 1.467,63 Euro | 1.545,24 Euro |
Für die Pflegestufe 0 gilt ein Tagessatz von insgesamt 65,11 Euro (Pflegesatz 25,29 Euro zzgl. Unterkunft & Verpflegung 21,49 Euro und Investitionskosten 18,33 Euro). Dies entspricht einem Eigenanteil von 1.980,65 Euro/Monat.
Gerechnet wird mit einem monatlichen Jahresmittel von 30,42 Tagen pro Monat.
Zusätzlich ergibt sich für Sie die Möglichkeit, Leistungen des Sozialhilfeträgers zu beantragen (z. B. Pflegewohngeld und ggf. Übernahme der ungedeckten Einrichtungkosten). Für die ungedeckten Einrichtungskosten wird die Rente sowie das Vermögen des Pflegebedürftigen eingesetzt (abzgl. eines Schonvermögens von ca. 2.600,- Euro sowie eines Selbstbehaltes).
Während eines persönlichen Gespräches helfen wir Ihnen gern, die für Sie anfallenden Einrichtungskosten zu errechnen. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch im Umgang mit Behörden, Pflegekassen, Krankenkassen und der Beantragung von Hilfsmitteln.
Bei Fragen und Unklarheiten sprechen Sie mit uns. Wir sind für Sie da.
Die Betreuung eines erkrankten Familienmitglieds ist außerordentlich schwer und kann viele Jahre dauern. Es ist ein Irrtum zu glauben, ein einzelner Mensch könne die für die Betreuung erforderliche seelische und körperliche Kraft jederzeit und unbegrenzt aufbringen. Deshalb ist es notwendig, den selbstauferlegten Leistungsdruck regelmäßig abzubauen. Kein Mensch kann einen anderen 24 Stunden lang betreuen, versorgen und beobachten, ohne sich selbst dabei völlig zu überlasten. Das Missachten der eigenen Belastungsgrenze schadet nicht nur der pflegenden Person, sondern auch dem Betroffenen. Mögliche Folgen der Überlastung wie Ungeduld oder Reizbarkeit sind häufig die Ursache für Konflikte im Betreuungsalltag. Für die Hauptpflegeperson ist es daher wichtig, private Bekanntschaften und Hobbys weiterzuführen. Schaffen Sie sich von Anfang an feste Freiräume, die ganz Ihnen gehören und gönnen Sie sich jeden Tag etwas, auf das Sie sich freuen können wie z.B. ungestört Musik hören, einen Spaziergang machen, eine Zeitschrift lesen oder im Garten zu arbeiten. Ein Verteilen der Pflege auf mehrere Schultern, gleichgültig ob auf Familienangehörige oder professionelle Helfer, ist oft der Grund dafür, dass die häusliche Betreuung über viele Jahre hinweg aufrecht gehalten werden kann.
Vermeiden Sie unbedingt ein schlechtes Gewissen, wenn Sie sich Zeit für sich selbst nehmen. Sie „schieben“ den Angehörigen nicht ab, sondern nehmen sich nur die notwendige Pause. Von der Kraft und der guten Laune, die Sie „getankt“ haben, profitiert auch Ihr Familienmitglied.
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